Statuten

1. Namen und Sitz

Unter dem Namen «Street Tuning Club» besteht ein am 04.10.2025 gegründeter Verein / Club im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Guntershausen. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

2. Zweck und Aufgabe

Der Club möchte eine freundschaftliche Vereinigung von Autofans jeglicher Marken. Ein Netzwerk aufbauen zum Austausch von Erfahrungen und Informationen über Autos. Gemeinsam als Club an Tuning-/Autotreffen auftreten.

3. Mitgliedschaft und Beitrag

Als Mitglieder können natürlich auch juristische Personen aufgenommen werden, welche den Zweck des Vereines unterstützen.

Aktivmitglieder

Aktivmitglieder dürfen an allen Aktivitäten teilnehmen und haben volles Stimmrecht.
Der Beitrag beträgt 240Fr. im Jahr, oder monatlich 20Fr.



Gönnerschaft

Gönner sind natürliche oder juristische Personen, welche den Verein finanziell
unterstützen wollen, die aber nicht mit dem Auto teilnehmen wollen. An den restlichen Clubaktivitäten dürfen sie jedoch teilnehmen.
Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.
Der Beitrag beträgt 100Fr. im Jahr.

4. Beitritt

Die Aufnahme in den Verein erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung. Der Anwärter ist 1 Jahr lang im Anwärtermodus.  Das Anwärterjahr geht von HV bis zur nächsten HV. Über die definitive Aufnahme wird auf der HV abgestimmt. Die Mehrheit bestimmt die Annahme oder die Ablehnung. Mit der Aufnahme in den Verein werden dessen Statuten und Beschlüsse anerkannt.

5. Erlöschung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder durch den Tod. Bei freiwilligem Austritt hat das Mitglied dem Präsidenten bis zum 31. Dezember des laufenden Vereinsjahres eine schriftliche Austrittserklärung einzureichen, ansonsten läuft die Mitgliedschaft ein weiteres Jahr weiter. Einen Ausschluss aus dem Verein kann der Vorstand beschliessen, wenn das Mitglied gegen den Vereinszweck verstösst oder es dem Ansehen des Vereins schädigt. Wenn die fälligen Jahresbeiträge trotz wiederholter Mahnung nicht bezahlt werden, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Wenn trotzdem nicht bezahlt wird, erlischt die Mitgliedschaft.

6. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Hauptversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Die Revisionsstelle

7. Hauptversammlung

Die ordentliche HV findet alljährlich innerhalb des ersten Quartals des Jahres statt. Die Mitglieder erhalten die Einladung zur HV mindestens 30 Tage im Voraus durch den Vorstand per Post, WhatsApp oder Mail.

Anträge an die HV sind schriftlich begründet mindestens 15 Tage vor dem festgesetzten Termin dem Präsidenten einzureichen. An der HV sind die Aktivmitglieder stimmberechtigt. Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Die Traktanden der HV sind:

  1. Protokoll der letzten HV
  2. Jahresbericht des Präsidenten
  3. Abstimmung Anwärter
  4. Wahlen (Präsident, Vizepräsident, Kassierer)
  5. Budget Übersicht (Kassierer)
  6. Jahresprogramm
  7. Anträge der Mitglieder (Anschaffungen etc.)

8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, und zwar dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Kassier . Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die HV, und die Amtsdauer beträgt 3 Jahre. Bei Abgabe des Amtes muss ein Nachfolger gewählt werden, ansonsten bleibt das Amt bei derselben Person bestehen. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand erledigt alle Geschäfte, die nicht der HV vorbehalten sind. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen, In allen rechtsverbindlichen, schriftlichen Angelegenheiten gilt Kollektivunterschrift zu zweit.                

9. Finanzen

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliederbeiträgen, freiwilligen Spenden und Sponsoring, den Zinsen des Vereinsvermögens sowie Erträgen aus der allgemeinen Vereinstätigkeit. Passivmitglieder bezahlen 100Fr. Jahresbeitrag. Die Höhe des Jahresbeitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die HV festgelegt. Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Club gibt es keine Rückerstattung.

Für finanzielle Verpflichtungen haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.      

10. Statutenänderung und Auflösung

Für die Statutenänderung sind die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder sowie die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Die Auflösung des Vereins entscheidet der Vorstand (2/3), an der HV, online oder bei Ausnahme Situationen sofort. Die HV, online oder der Ausnahme Situation entscheidet über die Verwendung des Liquidatinserlöses. 

11. Inkrafttreten

Diese Statuten treten mit Genehmigung durch die ausserordentliche HV vom 04.10.2025 in Kraft.